Kosten und Absageregelung
Erstgespräch
45min zu € 80,--
Therapieeinheit
1 Einheit a 45min zu € 80,--
48h-Absageregelung
Wenn Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, ersuche ich um rechtzeitige Absage, mindestens 48 Stunden vor dem Termin. Wenn Ihre Absage innerhalb dieser 48 Stunden fällt oder Sie zu einem Termin unangekündigt nicht erscheinen, bitte ich um Verständnis, dass ich diese Therapieeinheit verrechne. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
Eine Verrechnung über die Krankenkasse (voll oder Teilrefundierung) ist nicht möglich.
Die Kosten für die Psychotherapeutische Behandlung kann jedoch in der Arbeitnehmer*inne-Veranlagung oder Einkommenssteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Dies erfolgt im Bereich "außergewöhnliche Belastung" als Gesundheitsausgabe. Nähere Informationen dazu finden Sie auf meiner Link-Seite.
Wenn Sie eine Private Krankenversicherung haben, klären Sie die Kostenübernahme bitte mit Ihrer Versicherung ab.